Verschärfung der Sicherheitsanforderungen für Güterwagen
27.10.2010
Die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Thema Eisenbahnsicherheit macht für die Instandhaltung von Schienenfahrzeugen konkrete Maßnahmen erforderlich, die das Sicherheitsniveau nicht nur halten, sondern kontinuierlich verbessern. Insbesondere der Unfall von Viareggio im Juni 2009 hat die Aufsichtsbehörden in der EU sowie der Schweiz veranlasst die Sicherheitsauflagen für die Instandhaltung der rund 800.000 Güterwagen in Europa weiter zu verschärfen.
Auflagen der Wagenhalter
Artikel 14a (1) der Richtlinie der Eisenbahnsicherheit (RL 2004/49/EG, eingefügt durch RL 2008/110/EG) verlangt, dass
- jedem Fahrzeug eine „für die Instandhaltung zuständige Stelle“ (Entity in Charge of Maintenance, kurz ECM) zugewiesen wird und,
- diese ECM im nationalen Fahrzeugeinstellregister (NVR) spätestens bis November 2010 eingetragen wird [Art. 33 der Interoperabilitätsrichtlinie (RL 2008/57/EG) i. V. mit Artikel 4.3 des Anhangs zur Entscheidung der Kommission vom 09. November 2007 (2007/756/EG)].
Rail Cargo Austria setzt Richtlinie mit 1. Jänner 2011 um
Rail Cargo Austria befördert ab 1. Jänner 2011 nur mehr Güterwagen, die
- einer zertifizierten ECM oder
- einer ECM mit ECM-Selbsterklärung zugeordnet sind.
Für den eigenen Wagenfuhrpark trifft Rail Cargo Austria rechtzeitig alle Maßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen und die Zuordnung zu einem ECM.
Aufgaben der ECM
Die „für die Instandhaltung zuständige Stelle“ – ECM – muss mittels eines Instandhaltungssystems dafür Sorge tragen, dass die Fahrzeuge gemäß dem für das betreffende Fahrzeug aufgestellten Instandhaltungsplans und den geltenden Regelwerken instand gehalten werden.
Memorandum of Understanding von elf Staaten unterzeichnet
Die Sicherheitsrichtlinie schreibt vor, dass die ECM zertifiziert werden. Um eine kurzfristige Umsetzung dieser ECM-Zertifizierung zu ermöglichen – also vor der Umsetzung der RL 2008/110/EG in das nationale Recht der EU-Mitgliedsstaaten bis Dezember 2012 – haben am 14. Mai 2009 vorerst zehn EU-Mitgliedsstaaten das „Memorandum of Understanding“ (MoU ECM) unterzeichnet. Das MoU ECM „zur Bestimmung eines gemeinsamen Systems zur Zertifizierung der für die Instandhaltung von Güterwagen zuständigen Stellen“ wurde von Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Rumänien und Ungarn sowie Anfang 2010 auch von der Schweiz unterzeichnet.
Die Eisenbahnverkehrsunternehmen in den elf Staaten dürfen ab 2011 nur noch Güterwagen befördern, deren Halter die Auflagen erfüllen und dies durch ein ECM-Zertifikat oder eine Selbsterklärung bestätigen.
