Export-Control-System (ECS)
Seit 01.07.2007 ist das Export-Control-System (ECS - elektronische Austrittsbestätigung) in Kraft.
Bis 30.06.2007 wurden die Ausfuhranmeldungen (Einheitspapier Blatt 3) von zollamtlich vorabgefertigten Sendungen, die direkt in ein Drittland aufgegeben wurden, durch den Versandbahnhof mit dem Bahnhoftagesstempel bestätigt und dem Versender zurück gegeben. Die Bestätigung des Versandbahnhofes war der zollamtlichen Austrittsbestätigung gleichgestellt.
Bei ECS, das im Rahmen von e-zoll abgewickelt wird, wird die Bestätigung des Versandbahnhofes durch eine elektronische Meldung ersetzt. In einem ersten Schritt ist über e-zoll die „Freigabe der Waren für den Austritt“ einzuholen. Bei Sendungen, die unmittelbar in ein Drittland aufgegeben werden, führen wir diese Meldevorgänge aus. Erst wenn diese Erlaubnis vorliegt, dürfen die Waren abbefördert werden. Im zweiten Schritt erhält der e-zoll-Teilnehmer, der die Sendung vor der Aufgabe zur Ausfuhr angemeldet hat, auf elektronischem Weg die Austrittsbestätigung in Form einer pdf-Datei zugestellt.
Wir ersuchen um Ihr Verständnis, dass wir für diesen - nicht durch RCA verursachten - Mehraufwand das Zollnebenentgelt 40.4 laut ÖGT verrechnen müssen.
Bei Sendungen, die unmittelbar in ein Drittland aufgegeben werden, jedoch mit einem Handel- und Verwaltungsdokument (Vorabfertigung durch den Versender im Rahmen des Anschreibeverfahrens) aufgegeben werden, wird weiterhin die Aufgabe der Sendung durch den Versandbahnhof mittels Bahnhoftagesstempel bestätigt.
